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Webseite in leichter Sprache

Inklusions-Initiative

Willkommen auf der Website der Inklusions-Initiative.
Hier finden Sie Informationen in Leichter Sprache.

1.7 Millionen Menschen mit Behinderungen
leben in der Schweiz.
Die Schweizer Politik muss endlich mehr tun
für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Deshalb gibt es die Inklusions-Initiative.

Eine Initiative ist ein politisches Instrument.
Eine Initiative will etwas verändern.
Die Inklusions-Initiative will die Rechte von Menschen mit Behinderungen stärken.

Wir sammeln ab dem 27. April 2023 Unterschriften für die Inklusions-Initiative.

Wir müssen 100 000 Unterschriften sammeln.
Nur dann ist die Initiative gültig.
Und nur dann gibt es eine Abstimmung.
Wir haben für das Sammeln von Unterschriften 18 Monate Zeit.

Unterstützen auch Sie die Inklusions-Initiative.

Machen Sie mit.
Jede Unterschrift zählt.
Unterschreiben auch Sie die Initiative.
Und helfen Sie uns, genug Unterschriften zu sammeln.

Wer darf unterschreiben?

Nur stimm·berechtigte Personen dürfen die Initiative unterschreiben.
Das bedeutet:
Eine Person muss das Stimmrecht haben.

Wie unterschreibe ich die Initiative?

Sie müssen auf einem Unterschriften·bogen unterschreiben.
Hier können Sie die Anleitung herunterladen:
Anleitung zum Unterschreiben

Das ist wichtig:

Von Hand unterschreiben

Jede Person muss von Hand unterschreiben.

Vollständige und richtige Angaben

Die Gemeinden prüfen die Unterschriften·bogen.
Deshalb braucht es verschiedene Angaben zu jeder Person.
Es braucht:

  • Vorname und Name

  • Geburtstag

  • Adresse

  • wo die Person abstimmt: Kanton, Gemeinde und Postleitzahl

Die Angaben müssen richtig und vollständig sein.

Wie sammle ich Unterschriften?

Wir sammeln die Unterschriften mit einem Unterschriften·bogen.

Es gibt 2 Unterschriften·bögen:

  • Ein Bogen für 3 Unterschriften
    Hier können 3 Personen unterschreiben.

  • Ein Bogen für 10 Unterschriften
    Hier können 10 Personen unterschreiben.

Hier können Sie die Unterschriften·bögen herunterladen.

Drucken Sie dann die Bögen aus.


Das ist wichtig:

Immer 1 Unterschriften·bogen pro Gemeinde

Auf einem Unterschriften·bogen dürfen nur stimm·berechtigte Personen
aus der gleichen Gemeinde unterschreiben.
Nehmen Sie also für jede Gemeinde einen separaten Unterschriften·bogen.

Vollständiger Unterschriften·bogen

Der Unterschriften·bogen muss komplett sein.
Mit der Tabelle für die Unterschriften.
Und mit dem Gesetzes·text für die Initiative.
Sie dürfen den Bogen also nicht zerschneiden.

Unterschriften·bögen zurückschicken

Schicken Sie uns die ausgefüllten Bögen mit der Post zurück.
Sie dürfen die Bögen nicht per Fax schicken.
Sie dürfen die Bögen auch nicht scannen und per E-Mail schicken.

Schicken Sie die Bögen an diese Adresse:

Inklusions-Initiative
Postfach 528
9430 St. Margrethen

Hier finden Sie 10 Tipps
für das Sammeln von Unterschriften.

Mehr Gleichstellung

Menschen mit und ohne Behinderungen sollen die gleichen Rechte haben.
Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gehört in die Verfassung.
Die Verfassung ist das höchste Gesetz in der Schweiz.

Mehr Teilhabe

Alle Menschen sollen teilhaben am Leben der Gesellschaft.
Menschen mit Behinderungen sollen dabei sein und mitmachen.
In der Politik, in Vereinen und bei Kultur-Veranstaltungen.

Die Diskriminierung wegen einer Behinderung muss endlich aufhören.
Wir müssen deshalb Barrieren abbauen.
Überall.
Bei Gebäuden und beim ÖV.
Bei Dienstleistungen und bei Freizeit·angeboten.

Mehr Selbstbestimmung

Menschen mit Behinderungen wollen selbst über ihr Leben bestimmen.
Sie sollen deshalb selbst wählen, wie und wo sie leben.

Mehr Assistenz

Menschen mit Behinderungen sollen mehr Assistenz erhalten.
Damit Teilhabe möglich ist.
Damit Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt leben und arbeiten können.

Wieso braucht es die Inklusions-Initiative?

Die Schweiz muss mehr tun

Die UNO hat im Frühling 2022 die Schweiz geprüft.
Die UNO hat Vorschläge gemacht,
wie die Schweiz die UN-BRK besser umsetzen kann.
UN-BRK ist die Abkürzung für:
Behindertenrechts·konvention von der UNO.

Die Inklusions-Initiative macht Druck auf die Politik.
Die Politik muss vorwärts·machen.
Die Schweiz muss mehr tun.
Damit sie die Forderungen von der UN-BRK erfüllt.

Die Gleichstellung von Menschen
mit und ohne Behinderungen
gehört in die Verfassung

Heute steht die Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen
nicht in der Verfassung.
Die Verfassung ist das höchste Gesetz in der Schweiz.
Die Inklusions-Initiative fordert deshalb:
Die Gleichstellung muss in der Verfassung stehen.

Die Rechte stärken

Die Inklusions-Initiative will die Rechte von Menschen mit Behinderungen stärken.
Menschen mit Behinderungen sollen per Verfassung das Recht haben auf:

  • Personelle Assistenz
    Das ist eine Assistenz·person.
    Sie unterstützt eine Person mit Behinderungen im Alltag.

  • Technische Assistenz
    Das ist eine Technik oder ein Gerät.
    Die Technik oder das Gerät unterstützt eine Person mit Behinderungen.
    Damit sie an der Gesellschaft teilhaben kann.

Wohnform und Wohnort wählen

Menschen mit Behinderungen sollen per Verfassung ihre Wohnform
und ihren Wohnort frei wählen können.
Die Initiative kann die Situation für viele Betroffene besser machen.

Eine grosse Chance

Selbstvertretungen, Verbände und die Dach·organisationen
arbeiten zusammen bei der Initiative.
Das macht die Behinderten·bewegung stärker.
Die Initiative macht aufmerksam auf die Situation
von Menschen mit verschiedenen Arten von Behinderung.
Das ist wichtig.
Man kann nämlich nicht jede Behinderung sofort sehen.
Deshalb ist die Inklusions-Initiative für alle eine grosse Chance.

Der Text zur Inklusions-Initiative

Wir wollen mit der Inklusions-Initiative die Verfassung der Schweiz ändern.
Die Verfassung ist das Grund·gesetz von der Schweiz.
Die Verfassung hat viele Gesetzes·artikel.

Die Gesetzes·artikel regeln,

  • wie die Schweiz funktioniert.

  • welche Aufgaben der Bund, die Kantone und die Behörden haben.

  • welche Rechte und Pflichten die Bürger:innen haben.
    Übrigens:
    Wir schreiben extra Bürger:innen mit Doppelpunkt.
    Der Doppelpunkt bedeutet: Wir meinen alle Geschlechter.

Was wollen wir ändern?
Wir wollen 1 Artikel von der Verfassung ändern.
Das ist Artikel 8.
Artikel 8 heisst: Rechts·gleichheit.

Wir haben einen Text für Artikel 8 geschrieben.
Das ist der Initiativ·text.
Im Initiativ·text steht,
was neu in der Verfassung stehen soll.

Hier erklären wir Ihnen den Initiativ·text in Leichter Sprache.
So wollen wir die Verfassung ändern:

Artikel 8

Artikel 8 besteht aus 4 Absätzen.
Wir streichen Absatz 4.
Er soll nicht mehr gelten.

Neu: Artikel 8a – Rechte von Menschen mit Behinderungen

Wir ergänzen Artikel 8 mit einem Zusatz·artikel.
Der Zusatz·artikel heisst:

Rechte von Menschen mit Behinderung.

Der Zusatz·artikel soll eine Nummer bekommen.
Zum Beispiel: Artikel 8a.
Der neue Zusatz·artikel 8a besteht aus 2 Absätzen:

Absatz 1

In Absatz 1 geht es um Gleichstellung und Assistenz.
In Absatz 1 steht:
Das Gesetz sichert

  • die rechtliche Gleichstellung
    von Menschen mit und ohne Behinderung.
    Rechtliche Gleichstellung bedeutet:
    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    Alle Menschen haben per Gesetz die gleichen Rechte.

  • die tatsächliche Gleichstellung
    von Menschen mit und ohne Behinderung.
    Tatsächliche Gleichstellung bedeutet:
    Alle Menschen haben die gleichen Chancen.
    Im Alltag, bei der Arbeit, in der Freizeit.
    Es muss besondere Massnahmen geben.
    Damit Menschen mit Behinderung die gleichen Chancen haben.

Menschen mit Behinderung haben deshalb das Recht auf

  • die Unterstützung, die sie brauchen.

  • personelle Assistenz.
    Das ist eine Assistenz·person.
    Sie unterstützt eine Person mit Behinderung im Alltag.

  • technische Assistenz.
    Das ist eine Technik oder ein Gerät.
    Die Technik oder das Gerät unterstützen die Person mit Behinderung.
    Damit sie an der Gesellschaft teilhaben kann.

Absatz 2

In Absatz 2 geht es um die Wohnform und den Wohnort.
In Absatz 2 steht:
Menschen mit Behinderung dürfen ihre Wohnform
und ihren Wohnort frei wählen.
Das ist ihr Recht.
Sie bekommen dafür die Unterstützung und Assistenz,
die sie brauchen.

Das ist wichtig:

Die Unterstützung und die Assistenz müssen verhältnis·mässig sein.
Verhältnis·mässig bedeutet:
Man vergleicht Aufwand und Nutzen.
Also wie viel Aufwand nötig ist oder wie viel etwas kostet.
Und welchen Nutzen es bringt.

Machen Sie mit im Bürger:innen-Komitee

Wir haben ein Bürger:innen-Komitee gegründet.
Ein Komitee ist eine Gruppe von Menschen.
Alle Personen im Komitee unterstützen die Inklusions-Initiative
Klicken Sie auf den folgenden Link:
Bürger:innen-Komitee ansehen
Dann sehen Sie die Personen im Komitee.

Übrigens:
Wir schreiben extra Bürger:innen mit Doppelpunkt.
Der Doppelpunkt bedeutet:
Wir meinen alle Geschlechter.

Wollen auch Sie die Initiative unterstützen?
Mit Ihrem Namen und Ihrem Foto?
Dann klicken Sie auf diesen Link.
Bürger:innen-Komitee beitreten

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So füllen Sie das Formular aus:

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Bei diesen Feldern steht immer: freiwillig.

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Wir freuen uns über ein Farbfoto von Ihnen.

Machen Sie mit im Bürger:innen-Komitee.
Hier geht es zum Formular:
Bürger:innen-Komitee beitreten

Immer informiert bleiben

Gibt es etwas Neues zur Inklusions-Initiative?
Dann schreiben wir das auf dieser Website.
Besuchen Sie unsere Website regelmässig.

Kontakt

Verein für eine inklusive Schweiz
Mühlemattstrasse 14a
3007 Bern

E-Mail: info@inklusions-initiative.ch

Kontaktformular

Haben Sie Fragen zur Initiative?
Dann füllen Sie bitte das Kontaktformular aus.

Die Inklusions-Initiative wird getragen von: