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Gleichstellung, Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen jetzt!

In der Schweiz leben rund 1.7 Millionen Menschen mit Behinderungen. Tagtäglich stossen Menschen mit Behinderungen auf zahlreiche Barrieren, die ihre selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschweren oder sogar verunmöglichen. Unsere Gesellschaft ist in vielerlei Hinsicht noch nicht inklusiv – sie ist nicht für Menschen mit Behinderungen gedacht. Barrieren machen uns allen das Leben schwer, z.B. mit Kleinkindern oder im Alter.

Das soll sich mit der Inklusions-Initiative ändern: Durch eine Anpassung unserer Bundesverfassung sollen die Rechte von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Behinderungen sollen als Teil des Menschseins anerkannt werden.

Die Inklusions-Initiative bringt damit unsere ganze Gesellschaft voran. Menschen mit Behinderungen sollen selbstbestimmt und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dazu gehört, dass bei Bedarf Unterstützungsmassnahmen bereitgestellt werden. Sei dies in Form von Assistenz, Hilfsmitteln oder weiteren Anpassungsmassnahmen.

Die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind Menschenrechte

Seit 23 Jahren gewährleistet unsere Verfassung einen gewissen Schutz vor Diskriminierung aufgrund einer körperlichen, kognitiven oder psychischen Behinderung. Die Schweiz verfügt zwar über ein Behindertengleichstellungsgesetz und hat die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ratifiziert. Doch werden diese elementaren Menschenrechte äusserst langsam oder gar nicht umgesetzt, unter anderem auch auf kantonaler Ebene.

Das heute bestehende Recht genügt offensichtlich nicht, um die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben sicherzustellen. Es braucht einen stärkeren Auftrag von Volk und Ständen in der Bundesverfassung, damit es vorwärts geht! Die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen muss endlich Priorität werden.

➔ Die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen wird heute nur halbherzig umgesetzt. Die Inklusions-Initiative fordert einen effektiven Schutz der Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierungen. Sie fordert von Bund und Kantonen Massnahmen, um ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung in allen Lebensbereichen sicherzustellen.

Selbstbestimmte Teilhabe

Menschen mit Behinderungen wollen das, was für viele nichtbehinderte Menschen schon selbstverständlich ist: Entscheiden können, wo und mit wem man lebt, sich aus- und weiterbilden, arbeiten oder auch öffentliche Verkehrsmittel selbständig benutzen.

Die Schweiz hat sich mit dem Beitritt zur UNO-BRK dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierungen zu schützen. Die Realität sieht jedoch ganz anders aus: Es gibt kaum einen Bereich, in dem Menschen mit Behinderungen nicht mit Benachteiligungen konfrontiert werden. So müssen Menschen mit Behinderungen oft im Heim leben.

Oder obschon sie arbeiten wollen und könnten, erhalten sie keinen Arbeitsplatz. Weil zudem die nötigen baulichen, technischen oder organisatorischen Anpassungen nicht vorgenommen werden, ist der Zugang etwa zum ÖV, zu einer Ausbildung, zur Arztpraxis oder zum Restaurant erschwert oder gar unmöglich. Eingeschränkt sind sie schliesslich auch bei der Ausübung ihrer politischen Rechte. Das ist ein unwürdiger Zustand für unser Land!

➔ Heute werden Menschen mit Behinderungen zu oft vergessen. Die Initiative macht den Weg frei für einen Paradigmenwechsel: Alle Menschen sollen an der Gesellschaft teilhaben und mitbestimmen können. Inklusion geht uns alle an.

Freie Wahl von Wohnort und Wohnform

In der Schweiz leben rund 150'000 Menschen mit Behinderungen in einer Institution. Viele Unterstützungsgelder sind an Heimplätze gebunden. So fehlen Mittel für die Finanzierung der Unterstützung in selbstbestimmten Wohnformen. Dies, obwohl diese Wohnformen für die Gesellschaft oft kostengünstiger sind!

An ausreichend bezahlbaren und hindernisfreien Wohnungen fehlt es zudem häufig. Mangels Alternativen sind Menschen mit Behinderungen oft gezwungen, in einem Heim zu wohnen. Alltagsentscheide – wie z.B. die Schlafenszeit – werden für sie getroffen.

➔ Heute haben viele Menschen mit Behinderungen keine Wahlfreiheit. Sie müssen in einem Heim leben. Die Inklusions-Initiative fordert, dass alle Menschen mit Behinderungen ihre Wohnform und ihren Wohnort frei wählen können.

Nötige Assistenz sicherstellen

Mit der Inklusions-Initiative sollen Menschen mit Behinderungen die notwendigen Ressourcen erhalten, um sich mit Hilfe von Assistenzleistungen selbstbestimmt in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur einbringen zu können. Menschen mit Behinderungen sollen das Recht haben, diejenige personelle und technische Assistenz zu erhalten, die für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung nötig ist.

Die heute vom Assistenzbeitrag erfassten Lebensbereiche sind zu eng gefasst, wie diese Beispiele zeigen:

  • Ein Mensch mit Sprechbehinderung kann sich mit dem heutigen System nicht die benötigte Verbalassistenz leisten, um einer Arbeit nachzugehen.

  • Eine gehörlose Person, die sich politisch engagieren möchte, benötigt immer ein:e Gebärdensprachdolmetscher:in. Das heutige System sieht dies nicht vor. Ebenfalls werden politische und öffentliche Informationen zur Meinungsbildung im politischen Prozess oft nicht in Gebärdensprache übersetzt.

  • Kognitiv beeinträchtigte Personen, die sich in der Gesellschaft engagieren und teilhaben wollen sowie in der Arbeitswelt Fuss fassen möchten, brauchen ebenfalls Assistenz. Dies ist bisher in den Assistenzbeiträgen nicht vorgesehen.

➔ Die heutigen Assistenzleistungen sind nicht ausreichend. Die Inklusions-Initiative fordert mehr Assistenz, damit Menschen mit Behinderungen vollumfänglich am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.