Der indirekte Gegenvorschlag: Unterlagen des Bundes

Woraus besteht der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats zur Inklusions-Initiative? Hier findet sich eine Übersicht über die Dokumente, die Teil der Vernehmlassung sind. Diese dauert bis zum 16. Oktober 2025.

In Kürze

  • Der Bundesrat hat der Inklusions-Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenübergestellt.

  • Dieser besteht aus einem neuen Rahmengesetz über die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und einer Anpassung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG).

  • Dazu will der Bundesrat das Bundesgesetz über die Institution zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) in das neue Rahmengesetz integrieren.

Vernehmlassungsvorlagen des BUNDESRATS

Alle Dokumente finden sich auf der Webseite des Bundes unter diesem Link.

  1. Indirekter Gegenvorschlag - Vorentwurf des Inklusionsrahmengesetzes

  2. Änderung IVG - Bundesgesetz über die Invalidenversicherung

  3. Erläuternder Bericht des Eidgenössischen Departement des Innern

Wie geht es weiter?

Der Verein für eine inklusive Schweiz und das Initiativkomitee der Inklusions-Initiative werden im Sommer den indirekten Gegenvorschlag und die vorgeschlagenen Anpassungen des IVG analysieren.

Danach werden wir eine Stellungnahme, also eine Antwort, auf den Gegenvorschlag veröffentlichen.

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Entwurf zum Gegenvorschlag: eine verpasste Chance