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Argumente

Gegenvorschlag

Der Bundesrat lehnt die Inklusions-Initiative ab und stellt ihr einen indirekten Gegenvorschlag entgegen. Eine Übersicht und Stellungnahme des Vereins für eine inklusive Schweiz zu diesem Gegenvorschlag.

Woraus besteht der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats zur Inklusions-Initiative? Hier findet sich eine Übersicht über die Dokumente, die Teil der Vernehmlassung sind. Diese dauert bis zum 16. Oktober 2025.

In Kürze

  • Der Bundesrat hat der Inklusions-Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenübergestellt.

  • Dieser besteht aus einem neuen Rahmengesetz über die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und einer Anpassung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG).

  • Dazu will der Bundesrat das Bundesgesetz über die Institution zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) in das neue Rahmengesetz integrieren.

Vernehmlassungsvorlagen des BUNDESRATS

Alle Dokumente finden sich auf der Webseite des Bundes unter diesem Link.

Die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind Menschenrechte

Seit 23 Jahren gewährleistet unsere Verfassung einen gewissen Schutz vor Diskriminierung aufgrund einer körperlichen, kognitiven oder psychischen Behinderung. Die Schweiz verfügt zwar über ein Behindertengleichstellungsgesetz und hat die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ratifiziert. Doch werden diese elementaren Menschenrechte äusserst langsam oder gar nicht umgesetzt, unter anderem auch auf kantonaler Ebene.

Das heute bestehende Recht genügt offensichtlich nicht, um die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben sicherzustellen. Es braucht einen stärkeren Auftrag von Volk und Ständen in der Bundesverfassung, damit es vorwärts geht! Die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen muss endlich Priorität werden.

➔ Die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen wird heute nur halbherzig umgesetzt. Die Inklusions-Initiative fordert einen effektiven Schutz der Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierungen. Sie fordert von Bund und Kantonen Massnahmen, um ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung in allen Lebensbereichen sicherzustellen.

Selbstbestimmte Teilhabe

Menschen mit Behinderungen wollen das, was für viele Menschen ohne Behinderungen schon selbstverständlich ist: selbst entscheiden können, wo und mit wem sie leben, sich aus- und weiterbilden, arbeiten oder auch öffentliche Verkehrsmittel selbstständig benutzen.

Die Schweiz hat sich mit dem Beitritt zur UNO-BRK dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierungen zu schützen. Die Realität sieht jedoch ganz anders aus: Es gibt kaum einen Bereich, in dem Menschen mit Behinderungen nicht mit Benachteiligungen konfrontiert werden. So müssen Menschen mit Behinderungen oft im Heim leben.

Oder obschon sie arbeiten wollen und könnten, erhalten sie keinen Arbeitsplatz. Weil zudem die nötigen baulichen, technischen oder organisatorischen Anpassungen nicht vorgenommen werden, ist der Zugang etwa zum ÖV, zu einer Ausbildung, zur Arztpraxis oder zum Restaurant erschwert oder gar unmöglich. Eingeschränkt sind sie schliesslich auch bei der Ausübung ihrer politischen Rechte. Das ist ein unwürdiger Zustand für unser Land!

➔ Heute werden Menschen mit Behinderungen zu oft vergessen. Die Initiative macht den Weg frei für einen Paradigmenwechsel: Alle Menschen sollen an der Gesellschaft teilhaben und mitbestimmen können. Inklusion geht uns alle an.

Freie Wahl von Wohnort und Wohnform

In der Schweiz leben rund 150'000 Menschen mit Behinderungen in einer Institution. Viele Unterstützungsgelder sind an Heimplätze gebunden. So fehlen Mittel für die Finanzierung der Unterstützung in selbstbestimmten Wohnformen. Dies, obwohl diese Wohnformen für die Gesellschaft oft kostengünstiger sind!

An ausreichend bezahlbaren und hindernisfreien Wohnungen fehlt es zudem häufig. Mangels Alternativen sind Menschen mit Behinderungen oft gezwungen, in einem Heim zu wohnen. Alltagsentscheide – wie z.B. die Schlafenszeit – werden für sie getroffen.

➔ Heute haben viele Menschen mit Behinderungen keine Wahlfreiheit. Sie müssen in einem Heim leben. Die Inklusions-Initiative fordert, dass alle Menschen mit Behinderungen ihre Wohnform und ihren Wohnort frei wählen können.

Nötige Assistenz sicherstellen

Mit der Inklusions-Initiative sollen Menschen mit Behinderungen die notwendigen Ressourcen erhalten, um sich mit Hilfe von Assistenzleistungen selbstbestimmt in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur einbringen zu können. Menschen mit Behinderungen sollen das Recht haben, diejenige personelle und technische Assistenz zu erhalten, die für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung nötig ist.

Die heute vom Assistenzbeitrag erfassten Lebensbereiche sind zu eng gefasst, wie diese Beispiele zeigen:

  • Ein Mensch mit Sprechbehinderung kann sich mit dem heutigen System nicht die benötigte Verbalassistenz leisten, um einer Arbeit nachzugehen.

  • Eine gehörlose Person, die sich politisch engagieren möchte, benötigt immer ein:e Gebärdensprachdolmetscher:in. Das heutige System sieht dies nicht vor. Ebenfalls werden politische und öffentliche Informationen zur Meinungsbildung im politischen Prozess oft nicht in Gebärdensprache übersetzt.

  • Kognitiv beeinträchtigte Personen, die sich in der Gesellschaft engagieren und teilhaben wollen sowie in der Arbeitswelt Fuss fassen möchten, brauchen ebenfalls Assistenz. Dies ist bisher in den Assistenzbeiträgen nicht vorgesehen.

➔ Die heutigen Assistenzleistungen sind nicht ausreichend. Die Inklusions-Initiative fordert mehr Assistenz, damit Menschen mit Behinderungen vollumfänglich am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.