Gegenvorschlag
Der Bundesrat lehnt die Inklusions-Initiative ab und stellt ihr einen indirekten Gegenvorschlag entgegen.
Woraus besteht der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats zur Inklusions-Initiative? Wie reagiert der Verein für eine inklusive Schweiz auf diesen Entwurf? Was sind die nächsten Etappen?
Der indirekte Gegenvorschlag in Kürze
Der Bundesrat hat der Inklusions-Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenübergestellt.
Dieser besteht aus einem neuen Rahmengesetz über die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und einer Anpassung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG).
Dazu will der Bundesrat das Bundesgesetz über die Institution zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) in das neue Rahmengesetz integrieren.
Alle Vernehmlassungsvorlagen des Bundesrats finden sich auf der Webseite des Bundes unter diesem Link.
Die Vernehmlassung dauert bis am 16. Oktober 2025.
Unsere Kritik am Entwurf des Gegenvorschlags
Drei Viertel der Menschen mit Behinderungen werden vom neuen Inklusionsgesetz nicht erfasst.
Das Geld geht weiterhin an Institutionen. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht frei wählen, wie und wo sie wohnen wollen.
Das Gesetz kümmert sich nur um das Wohnen. Wichtige Lebensbereiche, wie Bildung Arbeit, Kultur, Freizeit oder Verkehr fehlen.
➔ Ein Kernanliegen der Inklusions-Initiative ist es, dass ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen endlich ermöglicht wird. Dazu braucht es einen verbesserten Zugang zum Assistenzbeitrag, Hilfsmitteln und persönlichen Dienstleistungen. Das System muss vereinfacht werden und die Leistungen in den Bereichen Wohnen, Arbeit und gesellschaftliche Teilhabe müssen ausgebaut werden.
Nächste Etappen
Nach dem 16. Oktober 2025 wird der aktuelle Entwurf in die Ämterkonsultation geschickt. Das bedeutet, die verschiedenen Bundesämter (zum Beispiel, Amt für Sozialversicherungen, Amt für Wirtschaft) geben Rückmeldung zum Entwurf.
Alle Rückmeldungen müssen danach vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) überarbeitet werden. Danach wird der aktuelle Entwurf angepasst.
Im Frühling 2026 wird der Bundesrat den finalisierten Gegenvorschlag mit einer Botschaft ans Parlament überweisen.
Dann beginnt die offizielle parlamentarische Phase.