Gleichstellungskommission legt Grundlage für ein Inklusionsrahmengesetz

MEDIENMITTEILUNG VOM 22.05.2026

Der Verein für eine inklusive Schweiz (VfiS) nimmt zur Kenntnis, dass die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) im Rahmen der Detailberatung zum indirekten Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative einen Schritt hin zu einem Inklusionsrahmengesetzes gemacht hat. Die Kommission setzt damit ein politisches Signal: Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen soll in der Schweiz konsequenter angegangen werden. Aus Sicht des VfiS bleibt der Entscheid jedoch hinter den Erwartungen und zentralen Anliegen der Initiative zurück.

Das im Gegenvorschlag des Bundesrats vorgesehene Inklusionsrahmengesetz sollte den nötigen Rahmen schaffen: mit verbindlichen Zielen, einer klar geregelten Verantwortung von Bund und Kantonen sowie genügend Raum für neue Lösungen. Ziel ist es, die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention in der Schweiz verbindlicher und wirksamer zu verankern.

Positiv bewertet der VfiS, dass die Kommission mehr Raum für Innovation schaffen will. Neue Wohn- und Unterstützungsmodelle sollen damit erprobt werden können. Das ist ein wichtiger Fortschritt.

Gleichzeitig bleibt der Gegenvorschlag beim Recht auf selbstbestimmtes Wohnen ungenügend. Menschen mit Behinderungen müssen frei wählen können, wo, wie und mit wem sie leben. Die Kommission wollte dafür jedoch keine verbindlichen Grundlagen schaffen, um diese Wahlfreiheit tatsächlich zu gewährleisten.

«Die Grundlage für ein Inklusionsrahmengesetz steht. Auch die Bereitschaft, Innovation zur fördern, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Leider fehlt weiterhin der Mut, verbindliche Ziele für die Umsetzung der UN-BRK zu setzen», sagt Islam Alijaj, Nationalrat und Präsident des Vereins für eine inklusive Schweiz.

Für den VfiS ist klar: Der heutige Entscheid reicht noch nicht aus. Mit der Inklusions-Initiative fordert der Verein die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Dazu gehören insbesondere der Zugang zu persönlicher und technischer Assistenz, der Anspruch auf die notwendigen Unterstützungsleistungen sowie die freie Wahl der Wohnform. Dafür braucht es passende Rahmenbedingungen, die im Inklusionsrahmengesetz verbindlich festgelegt werden müssen. Nur so können Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wirklich garantiert werden.

Die Beratungen gehen im August weiter. Dann sollen das Thema Assistenz sowie weitere zentrale Lebensbereiche behandelt werden, darunter Arbeit, Bildung und Freizeit.

 Zur Medienmitteilung der Kommission vom 22.05.2026

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