Offener Brief an die Gleichstellungs-kommission
Appell an die Mitglieder der Gleichstellungskommission: Die Schweiz hat mit diesem Gegenvorschlag die Chance, ein starkes Signal für eine moderne und inklusive Gesellschaft zu setzen.
Wir zählen auf Ihr Engagement für die Rechte von 1,9 Millionen unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Am 25. Februar 2026 hat der Bundesrat seine Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative veröffentlicht. Das vorgesehene Rahmengesetz ist nicht verbindlich und stellt keine valable Alternative dar. Nun liegt es an den Mitgliedern der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats, mit der Prüfung des Gegenvorschlags zu beginnen. Deshalb haben wir einen offenen Brief an sie verfasst.
Wir, die Unterzeichnenden, fordern verbindliche Gesetze sowie die kontinuierliche Umsetzung der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Offener Brief an die WBK-N
Für einen substanziellen indirekten Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative
Sehr geehrte Mitglieder der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N)
Am 25. Februar 2026 hat der Bundesrat die Botschaft zur Inklusions-Initiative und den dazugehörigen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet. Wir begrüssen es, dass der Bundesrat das Kernanliegen der Initiative unterstützt und mit einem Rahmengesetz sowie einer IV-Teilrevision reagieren will. Die vorgenommenen Nachbesserungen – insbesondere die Ausweitung des Personenkreises über die IV-Leistungsbeziehenden hinaus, die Planung einer nationalen Strategie und die Einführung eines unabhängigen Monitorings, sind ein erster wichtiger Schritt.
Doch gemessen an den Kernforderungen der Initiative und der Lebensrealität der 1,9 Millionen Menschen mit Behinderungen in der Schweiz bleibt der aktuelle Entwurf hinter den notwendigen Veränderungen zurück. Ein rein deklaratorisches Gesetz ohne verbindliche Rechtsansprüche wird den Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) nicht gerecht. Es besteht die Gefahr, dass der Systemwechsel von der Institution zur Selbstbestimmung erneut auf die lange Bank geschoben wird.
Wir appellieren an Sie als gewählte Vertreterinnen und Vertreter des Volkes: Hören Sie die Stimmen der Menschen mit Behinderungen und nutzen Sie die Beratung des Gegenvorschlags, um substanzielle Nachbesserungen vorzunehmen. Es liegt im ureigenen Interesse jeder einzelnen Person, heute sicherzustellen, dass die Gesetzeslage ein Leben in Sicherheit, Würde und Gleichberechtigung garantiert. Unabhängig von den eigenen Umständen von morgen. Ein valabler Gegenvorschlag muss mehr sein als eine Absichtserklärung; er muss konkrete, rechtlich verankerte Wege zur Umsetzung der BRK ebnen.
Konkret fordern wir Sie auf, im Rahmen Ihrer Kommissionstätigkeit folgende Punkte entscheidend zu stärken:
Verbindlichkeit statt Absichtserklärungen: Das Inklusionsgesetz muss eine rechtliche Pflicht zur kontinuierlichen Umsetzung der BRK enthalten. Es braucht eine Initialprüfung innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten, um den gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufzuzeigen. Zudem müssen Pilotprojekte und Förderprogramme gesetzlich verankert werden, um inklusive Modelle in Arbeit und Wohnen gezielt zu erproben und den Übergang vom 2. in den 1. Arbeitsmarkt sowie aus Institutionen heraus zu finanzieren.
Wahlfreiheit beim Wohnen rechtlich garantieren: Die aktuellen Artikel 10 und 11 des Entwurfs sind zu vage. Wir brauchen einen klaren Auftrag an Bund und Kantone, die gleichberechtigte freie Wahl der Wohnform und des Wohnorts innert nützlicher Frist zu verwirklichen. Dies erfordert verbindliche Fristen, einen Ressourcentransfer weg von stationären Institutionen hin zu ambulanten Unterstützungsleistungen und die Umsetzung der Motion 24.3003 zur IFEG-Modernisierung ohne weiteres Verzögern.
Zugang zu Assistenz und Arbeit sichern: Der aktuelle Assistenzbeitrag erreicht mit nur rund 5’000 Nutzenden viel zu wenige Menschen. Der Zugang muss durch ein einheitliches Bedarfsabklärungsinstrument für alle Behinderungsarten geöffnet werden. Zudem braucht es einen Rechtsanspruch auf Unterstützungsmassnahmen wie Job Coaching und «Angemessene Vorkehrungen» am Arbeitsplatz, damit Erwerbstätigkeit im ersten Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen realistisch wird.
Politische Partizipation stärken: Ein inklusives Gesetz muss auch die politische Teilhabe sichern. Wir fordern die Verankerung eines Rechtsanspruchs auf Assistenz zur Wahrnehmung politischer Mandate sowie die institutionelle Verankerung eines Inklusionsrates, in dem Menschen mit Behinderungen die Mehrheit haben, um die Gesetzgebung aktiv mitzugestalten.
Sehr geehrte Kommissionsmitglieder, die Schweiz hat die Chance, mit diesem Gegenvorschlag ein Zeichen für eine moderne, inklusive Gesellschaft zu setzen. Lassen Sie uns nicht bei halben Lösungen verharren. Wir bitten Sie dringend, die oben genannten Punkte in Ihre Beratungen aufzunehmen und den Gegenvorschlag so zu schärfen, dass er den Namen «Inklusion» auch wirklich verdient.
Wir vertrauen auf Ihr Engagement für die Rechte von 1,9 Millionen Mitbürgerinnen und Mitbürgern.
Mit hochachtungsvollen Grüssen,
Iris Hartmann
Geschäftsleiterin Verein für eine inklusive Schweiz
Was fordert die Inklusions-Initiative?
Viele Menschen mit Behinderungen sind gezwungen, in Institutionen zu leben. Die Inklusions-Initiative fordert, dass alle Menschen das Recht auf freie Wohnform und Wohnort haben.
Menschen mit Behinderungen werden in vielen Bereichen ausgeschlossen. Dies betrifft beispielsweise Wohnen, Bildung, ÖV, Kultur, Dienstleistungen und Bauten. Die Inklusions-Initiative fordert ein Ende der Diskriminierung.
Die Ausübung einer beruflichen oder politischen Tätigkeit ist für viele Menschen mit Behinderungen erschwert. Die Inklusions-Initiative fordert mehr Assistenz, damit Menschen mit Behinderungen vollumfänglich am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Breite Unterstützung für die Initiative
Hinter der Inklusions-Initiative steht ein breit abgestütztes, überparteiliches Initiativkomitee, ein Bürger:innen-Komitee und unterstützende Organisationen. Die Initiative wurde am 5. September 2024 in Bern eingereicht und ist mit 107'910 gültigen Unterschriften zustande gekommen.
Jetzt offenen Brief unterschreiben
Hinter dem Appell steht der Verein für eine inklusive Schweiz. Er ist die Trägerorganisation der Inklusions-Initiative, die im September 2024 eingereicht wurde.