Jetzt ist der Nationalrat am Zug
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) hat ihre Detailberatung zum indirekten Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative abgeschlossen. Damit ist eine wichtige Etappe auf dem Weg zur parlamentarischen Beratung erreicht. Bereits in der Herbstsession wird sich der Nationalrat mit der Inklusions-Initiative und dem indirekten Gegenvorschlag befassen.
In ihrer dritten Sitzung hat sich die WBK-N insbesondere mit den Bereichen Arbeit, Wohnen, Assistenz und Bildung auseinandergesetzt - zentralen Lebensbereichen, in denen die Inklusions-Initiative echte Gleichstellung, Teilhabe und Selbstbestimmung fordert.
Mit dem Abschluss der Detailberatung liegt nun die Grundlage für die Beratungen im Plenum des Nationalrats vor. Für den Verein für eine inklusive Schweiz (VfiS) ist die Messlatte klar: Menschen mit Behinderungen müssen selbst bestimmen können, wo und wie sie wohnen, arbeiten und leben – mit der Assistenz, die sie dafür brauchen. Entscheidend wird sein, ob der Nationalrat die Gleichstellung wirksam im Gesetz verankert und die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention verbindlich vorantreibt.
In der Herbstsession richtet sich der Blick auf das Bundeshaus: Dann wird der Nationalrat die Inklusions-Initiative und den indirekten Gegenvorschlag beraten. Für den VfiS wird diese Debatte zu einem entscheidenden Moment. Es wird sich zeigen, ob der Nationalrat die bestehenden Lücken schliesst und den Gegenvorschlag so weiterentwickelt, dass er den Anspruch auf tatsächliche Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen wirksam einlöst.
Offizielle Medienmitteilung der WBK-N vom 14.08.2026
Übersicht parlamentarischer Prozess und Zusammenspiel Gegenvorschlag und Initiative (Format PDF)
Hintergrund: Der Gegenvorschlag reicht in seiner aktuellen Form nicht aus, um eine echte Alternative zur Initiative zu sein. Mit der Inklusions-Initiative fordert das Initiativkomitee die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen in allen Lebensbereichen. Dazu gehören insbesondere der Zugang zu persönlicher und technischer Assistenz, ein Anspruch auf die notwendigen Unterstützungsleistungen sowie die freie Wahl der Wohnform und des Wohnortes.