Botschaft zur Inklusions-Initiative

Bern, 25.02.2026, Reaktion auf die Botschaft des Bundesrats zur Inklusions-Initiative

Bundesrat lehnt Inklusions-Initiative ab – Gegenvorschlag überzeugt auch nach Überarbeitung nicht

Der Bundesrat hat heute seine Botschaft zur Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und ihrem indirekten Gegenvorschlag verabschiedet. Dank vorheriger massiver Kritik wurde der Entwurf stellenweise nachgebessert. Das Resultat bleibt dennoch weit hinter den Erwartungen des breiten Unterstützungsnetzwerks zurück.

Der indirekte Gegenvorschlag wurde erstmals im Juni 2025 vorgelegt. Nach ausführlicher Kritik vonseiten der Kantone, Organisationen und der Bevölkerung wurde er nach der Vernehmlassung und Ämterkonsultation teilweise überarbeitet. Inhaltlich und strukturell verbessert der vorliegende Gegenvorschlag die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen jedoch nicht. 

Der Bundesrat hat einzelne Verbesserungsvorschläge aus der Vernehmlassung aufgenommen. Der Vernehmlassungsentwurf verwendete eine Definition von Behinderung, die in der Realität zwei Drittel der Menschen mit Behinderungen von diesem Gesetz ausgeschlossen hätte. Dieser Teil wurde verbessert.  

Dazu ist im Erlass nun eine Strategie zur gemeinsamen Koordination der Verantwortlichkeiten von Bund und Kantonen enthalten, für die sich auch die Kantone engagiert haben.

Hauptforderungen der Initiant:innen kommen zu kurz

Die Initiative fordert die Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen. Das breite Unterstützungsnetzwerk der Initiative hat erwartet, dass zumindest die zentralen Schwerpunkte der Initiative - die freie Wahl der Wohnform und des Wohnortes sowie der Zugang zu bedarfsgerechten Assistenzleistungen - nachgebessert würden. Sie werden im indirekten Gegenvorschlag weiterhin nicht ausreichend berücksichtigt.

Der Bundesrat verzichtet darauf, ein verbindliches Inklusionsgesetz vorzulegen, das Bund, Kantonen und Gemeinden klare Vorgaben zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention macht. Der vorliegende Gegenvorschlag schafft keine ausreichende Grundlage für ein System, das Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und echte Wahlfreiheit ermöglicht.

Hoffnung liegt beim Parlament

„Der Bundesrat hat uns ein Inklusionsgesetz versprochen und legt nun eine Vorlage vor, die diesen Namen nicht verdient. Das ist eine verpasste Chance, die Weichen für eine echte und verbindliche Inklusionspolitik zu stellen. Jetzt liegt es am Parlament, diese Chance zu nutzen und dem Inklusionsgesetz endlich den Inhalt zu geben, den die Menschen in unserem Land erwarten,“ erklärt Islam Alijaj, Nationalrat und Mitglied des Initiativkomitees.

Die Initiative und ihr Gegenvorschlag werden jetzt dem Parlament überwiesen. Dieses hat nun die Chance, dem deutlich spürbaren Willen der Bevölkerung Ausdruck zu geben und die aktuelle Vorlage zu verbessern.


Hintergrund: Inklusions-Initiative und ihr Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative

Die Inklusions-Initiative wurde 2024 mit 108'000 gültigen Unterschriften eingereicht. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab und schlägt stattdessen einen indirekten Gegenvorschlag vor. Jetzt liegt der Ball beim Parlament.

800 Postkarten mit Hoffnungen und Forderungen an den Bundesrat

Bei der Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag haben mehr als 800 Personen aus der breiten Bevölkerung ihre Erwartungen und Kritik am Entwurf an den Bundesrat geschickt. Mit Postkarten forderten sie ein Gesetz, das Rechte statt Absichten verankert und die Lebensrealität von 20 Prozent der Bevölkerung in der Schweiz realitätsgetreu abbildet. Ende September 2025 wurden die Postkarten dem Bundesrat überreicht. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) hat betont, die Rückmeldungen der Bevölkerung ernst zu nehmen und bei der Überarbeitung des Gegenvorschlags zu berücksichtigen. 

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