Inklusion statt Ausgrenzung: Protest-Postkarten an den Bundesrat

Bern, 29.09.2025, Aktion und Postkarten-Übergabe ans EDI, Bundesplatz

Inklusion statt Ausgrenzung: Protest-Postkarten an den Bundesrat

Rund 800 Protest-Postkarten wurden heute an das Departement des Innern überreicht. Diese zeigen deutlich auf, wo der vorliegende Entwurf des indirekten Gegenvorschlags zur Inklusions-Initiative verbessert werden muss.

Die Protest-Postkarten sprechen für die 1.9 Millionen Menschen mit Behinderungen, die in der Schweiz leben. Zu Recht: Denn drei Viertel von ihnen würden gemäss dem vorliegenden Entwurf des Gegenvorschlags zur Inklusions-Initiative von ihren Rechten ausgeschlossen. Nur Personen, die aktuell eine Leistung der Invalidenversicherung beziehen wären erfasst. Das ist kein Gesetzesvorschlag, der die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung verbindlich vorantreibt.

Es regt sich Widerstand gegen diesen Gegenvorschlag.

Während einer Aktion heute, Montag, 29. September, versammelten sich gut 50 Personen mit und ohne Behinderung auf dem Bundesplatz. An einer Wäscheleine waren Hunderte von Protest-Postkarten aufgehängt, die laut vorgelesen wurden.

Diese Botschaften richteten sich an den Bundesrat. Sie stammen von besorgten Bürger:innen, die sich zum ersten Mal im Rahmen einer Vernehmlassung zu einem Gegenvorschlag äussern. Ihre persönlichen Nachrichten zeigen auf, an welchen Stellen der vorliegende Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative dringend nachgebessert werden muss.

Eine dieser Stimmen gehört Julian Moser, selbst im Rollstuhl. Mit nur 18 Jahren kennt er den täglichen Kampf zu gut. Mit Nachdruck richtet er bei der Übergabe der gesammelten Postkarten seine Worte an das Eidgenössische Departement des Innern:

Das neue Inklusionsgesetz soll bewirken, dass die Gesellschaft wirklich inklusiv wird. Nicht nur auf dem Papier. Das Gesetz darf nicht nur zur 'Beschwichtigung' von uns Menschen mit Behinderung sein, es soll endlich eine volle Teilhabe ermöglichen.

Der vorliegende Entwurf zementiert eine Definition von Behinderung, die aktuell drei Viertel der 1.9 Millionen Menschen mit einer Behinderung von diesem neuen Inklusionsgesetz ausschliesst.

Auskunft für Medienschaffende:

Iris Hartmann, Geschäftsleiterin Verein für eine inklusive Schweiz, 076 612 02 69, iris.hartmann@inklusions-initiative.ch

Weitere Informationen:


Hintergrund: Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative

Seit Juni 2025 ist der indirekte Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative in der Vernehmlassung. Dieser umfasst zwei Teile: Ein neues Inklusionsrahmengesetz und eine Teilrevision des Invalidenversicherungsgesetzes (IVG). Im Inklusionsrahmengesetz wird insbesondere das „Wohnen in Institutionen“ behandelt. Alternative Wohnformen und der Bereich Assistenz werden ausgelassen. Weitere Lebensbereiche, wie Arbeit, Bildung, ÖV, Freizeit, Sport und Kultur fehlen gänzlich. Der Verein für eine inklusive Schweiz, Trägerverein der Inklusions-Initiative, sowie die Behindertenorganisationen kritisieren den vorliegenden Entwurf scharf. Ein Inklusionsrahmengesetz, das auf einer Definition von Behinderung basiert, die drei Viertel der 1.9 Millionen Menschen mit Behinderungen ausschliesst, darf sich nicht Inklusionsgesetz nennen.

 

Der Verein für eine inklusive Schweiz ist Trägerverein der Inklusions-Initiative und wird gestützt von Agile, Amnesty International Schweiz, Inclusion Handicap, Stiftung für direkte Demokratie und Verein Tatkraft, die zusammen über 50 Organisationen vertreten. Mehr Informationen finden Sie unter: www.inklusions-initiative.ch.

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Medienhinweis: Aktion Postkarten