Start der Anhörungen
Donnerstag, 23. April 2026
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) hat mit der Beratung zum Gegenvorschlag der Inklusions-Initiative begonnen.
Die zwei Initiativkomitee-Mitglieder, Cyril Mizrahi und Simone Leuenberger, wurden von der Kommission eingeladen und angehört. Ein wichtiger Moment, um aus Sicht der Inklusions-Initiative deren Dringlichkeit greifbar zu machen.
Die Kommissionsmitglieder kennen jetzt unsere Forderungen, auch Dank unserem offenen Brief. Wir brauchen ein konkretes und verbindliches Inklusionsgesetz. Der aktuelle Gegenvorschlag enthält reine Absichtserklärungen. Wir brauchen ein Gesetz, dass die Weichen für die kommenden Jahre stellt. Ein Gesetz, das die UNO-Behindertenrechtskonvention verbindlich umsetzt, indem es die Kantone und den Bund in die Pflicht nimmt.
Die Beratungen in der Kommission finden hinter geschlossenen Türen statt. Gerade deshalb müssen wir jetzt in der Öffentlichkeit sichtbar sein. Als Zivilbevölkerung müssen wir Druck ausüben. So zeigen wir den Politiker:innen: Wir lassen nicht locker, bis ein wirksames Inklusionsgesetz geschrieben wird!
Denn wir können nicht davon ausgehen, dass sich mit dem aktuellen Gegenvorschlag wirklich tiefgreifend etwas an der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen ändern wird.
Am Samstag, 2. Mai ist unsere nächste Gelegenheit zu zeigen: Wir sind viele - wir fordern die Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen und lassen uns nicht einfach so abwimmeln.
Die nationale Kundgebung für die Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen am 2. Mai 2026:
Samstag, 2. Mai 2026
14:00–16:00 Uhr
Helvetiaplatz, Zürich
Komm mit Deiner Familie, Deinen Bekannten und Freund:innen – gemeinsam füllen wir den Helvetiaplatz!
Bitte teile den Aufruf auch in Deinem Umfeld über WhatsApp.