Stillstand statt Zukunft? Warum der Gegenvorschlag nicht genügt
Heute, am 24. April 2026, hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) beschlossen, auf den indirekten Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative einzutreten.
Das bedeutet: Die Kommission hat mit 17 zu 8 Stimmen grünes Licht für die detaillierte Beratung gegeben – die eigentliche Arbeit und die Auseinandersetzung um die konkreten Inhalte beginnen also erst jetzt.
Wir vom Verein für eine inklusive Schweiz begrüssen, dass die Debatte nun offiziell läuft. Die Kommission will den Gegenvorschlag ausbauen und hat der Verwaltung Aufträge zur Prüfung der Auswirkung der Umsetzung verschiedener Massnahmen erteilt.
Doch täuschen wir uns nicht: Der aktuelle Entwurf ist nach wie vor keine echte Alternative. Wir beobachten genau, wie sich jetzt die Bereiche Arbeit, Bildung, Wohnen und Assistenz im Gegenvorschlag weiterentwickeln.
Denn in der Gesellschaft hält sich die Vorstellung, dass Menschen mit Behinderungen «versorgt» werden müssen, weil sie keine selbstständigen Entscheidungen treffen können. Genau dieses Bild wollen wir mit der Inklusions-Initiative verändern.
Die Initiative fordert nicht weniger als echte Gleichstellung in allen Lebensbereichen. Der Bundesrat erkennt unsere Anliegen zwar als wichtig an, empfiehlt aber die Ablehnung und legt einen indirekten Gegenvorschlag vor, der keine wirklichen Verpflichtungen enthält.
Aktuell enthält der Gegenvorschlag zwar organisatorische Alibi-Massnahmen wie Strategiepapiere und Monitoring, aber er scheitert im Kern. Es fehlt die klare, rechtliche Verpflichtung zur kontinuierlichen Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention. Wo die Initiative konkrete Rechte einfordert, bietet der Gegenvorschlag nur vage Absichtserklärungen. Wichtige Lebensbereiche wie Ausbildung und Arbeit werden schlicht ausgeklammert. Das ist keine zukunftsgerichtete Politik, das ist Stillstand.
Die grosse Lücke besteht in den Bereichen Wohnen und Assistenz. Der Entwurf verweigert Menschen mit Behinderungen den Rechtsanspruch auf Wahlfreiheit beim Wohnen – ein Recht, das für Menschen ohne Behinderungen selbstverständlich ist. Der klare Auftrag des Parlaments für selbstbestimmtes Wohnen wird ignoriert. Auch beim Zugang zu Assistenz und modernen Hilfsmitteln sind keine wesentlichen Verbesserungen in Sicht. Im Alltag der Betroffenen wird sich kaum etwas ändern.
Genau hier müssen wir ansetzen. Wie Islam Alijaj, Vereinspräsident, Mitglied der WBK-N und unseres Initiativkomitees die Situation auf den Punkt bringt:
«Der aktuelle Entwurf ist ein Rohbau, kein fertiges Haus. Wir werden im Parlament jeden Artikel und jeden Absatz auf echte Verbindlichkeit prüfen. Aber eins ist sicher: Ohne den öffentlichen Druck unserer Initiative bleibt auch das beste Gesetz nur Papier – echte Teilhabe muss erkämpft werden.»
Für die 108'000 Unterzeichnenden der Initiative ist klar: Dieser Gegenvorschlag muss dringend nachgebessert werden. Das können wir nur durch den Druck der Inklusions-Initiative erreichen. Gemeinsam mit den Unterstützer:innen aus der Zivilgesellschaft, den Behindertenorganisationen, Verbänden, Vereinen und Parteien, werden wir weiterkämpfen für echte Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz.